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LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 4 Sa 282/07 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2007 - 4 Sa 282/07 (https://dejure.org/2007,14578)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Indizien für das Vorliegen einer hinreichenden Anhörung des Betriebsrats in Bezug auf eine betriebsbedingte Kündigung; Darlegungslast hinsichtlich der Vergleichbarkeit oder Nichtvergleichbarkeit von bestimmten Arbeitnehmern
- Judicialis
BetrVG § 102 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1
Sozialauswahl bei Massenentlassungen - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - unzureichende Darlegungen des Arbeitnehmers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 27.07.2004 - 6 Ca 494/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 6 Sa 748/04
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 817/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 4 Sa 282/07
- BAG, 09.04.2008 - 4 AZN 43/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2007 - 4 Sa 282/07
Aus diesem Grunde geht die Berufungskammer auch davon aus, dass die Beklagte ihre Darlegungslast bezüglich der angestellten Sozialauswahl erfüllt hat und es nunmehr Sache des Klägers gewesen wäre, auch aus dem größeren Kreis der auswahlrelevanten Arbeitnehmer diejenigen zu benennen, die er für weniger schutzbedürftig hält und dabei die Sozialdaten derjenigen Mitarbeiter anzugeben (LAG Hamm, Urteil vom 26.11.1998 - AZ: 4 Sa 34/98).